Das neue HundeG 01.01.2016
Was hat sich geändert? Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg?
Schleswig-Holstein:
- Ab 01.01.2016 wird es keine Rasseliste für sogenannte Kampfhunde mehr geben.
- Die Ordnungsgelder werden verschärft.
- Ein Hundeführerschein wird eingeführt.
- Die Hundesteuer kann reduziert werden, wenn ein Sachkundenachweis vorgelegt wird.
- Ab 2016 soll ein dem Tier eingesetzter Datenchip (besonders in der Urlaubszeit) verhindern, dass Hunde ausgesetzt werden.
- Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden müssen künftig eine theoretische und praktische Sachkundenprüfung ablegen.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung wird weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Wir empfehlen aber eine Hundehaftpflichtversicherung und auch eine Hundekrankenversicherung (www.agila.de)
Wer in Hamburg unterwegs ist ...
- Alle Hunde müssen gechipt, haftpflichtversichert und beim Hunde-register angemeldet werden.
- Ab 01.01.2017 gilt eine allg. Anleinpflicht, von der jedoch befreit werden kann.
- Bestehende Vorschriften für gefährliche Hunde (Erlaubnis, Maulkorb- und Leinenzwang, z.T. Freistellung) wurden kaum verändert. Verschärfungen gelten allerdings für Bullterrier und Rottweiler. Quelle: Futterhaus.de
oder Link zur Online Gesamtausgabe "HundeG": http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/ quelle=jlink&query=HuG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true